Kritik an den Empfehlungen der Regierungskommission zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung:

5. Januar 2023

Die FrAktion Gesundheit und das Twankenhaus e.V. befassen sich beide seit ihrer Entstehung mit grundsätzlichen Reformbedarfen des Gesundheitswesens. Im Fokus der Überlegungen stand und steht dabei immer, die Verbesserung der Patient:innenversorgung mit deutlich besseren Arbeitsbedingungen aller Gesundheitsberufe in Einklang zu bringen. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens ist dabei ein zentrales Hemmnis (vgl.: Ärztetagsbeschlüsse auf Antrag der FrAktion Gesundheit *1, Positionspapiere und Themenwochen des Twankenhaus e.V. *2)


In den letzten Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und damit auch die Güte der Patient:innenversorgung massiv verschlechtert. Dies zeigt sich exemplarisch an der desaströsen Situation in den Kinderkliniken.


Mit großem Interesse haben wir daher die Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung” zur Kenntnis genommen. In einer gemeinsamen Analyse stellen wir fest, dass einige der vorgelegten Reformvorschläge erstmals seit langem das Potential echter Verbesserungen der stationären Patient:innenversorgung bieten. Dennoch bleiben wichtige Probleme noch nicht hinreichend adressiert.

 

1. Analyse und Kommentierung der vorgelegten Problembeschreibung (Kapitel 2, ab S. 6)
○ Die bestehenden wirtschaftlichen Fehlanreize, die wesentlich die fehlgeleitete Ökonomisierung begründen, werden mit dem vorgelegten Reformvorschlag nicht hinreichend begrenzt. Wir fordern daher, dass
■ die Länder ihren Investitionsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Investitionen, die aus den Fallpauschalen generiert werden, fehlen in der Patient:innenversorgung.

■ die Erlöse der direkten Patient:innenversorgung zugutekommen müssen, um die Gesundheitsausgaben nicht unangemessen zu steigern und ökonomischen Fehlanreizen entgegenzuwirken.
■ der Abfluss von Erlösen als Renditen für Investoren beendet wird.

○ Die Reformvorschläge müssen durch eine konsequente und sachgerechte Kranken- hausplanung ergänzt werden, auch um eine Mengenausweitung zu verhindern.
○ Das vorgelegte Papier ist als ein Baustein für eine sektorenübergreifende Reform gedacht. Gleichzeitig bleibt aber die Konkretisierung einer veränderten ambulanten Versorgung noch offen. Die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird nicht überwunden. So haben Kliniken weiterhin nur eingeschränkte Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung von Patient:innen mit komplexen oder seltenen Erkrankungen.

○ Prävention kommt zur Reduktion der stationären Fallzahlen und der Krankheitslast insgesamt eine Schlüsselrolle zu. Trotz dieser großen Bedeutung wird dieses Thema nicht mit Reformmaßnahmen unterlegt.
○ Komplexe multiprofessionelle konservative Therapien sind bislang weder im ambulanten noch im stationären Sektor adäquat abgebildet. Die ausreichende Finanzierung konservativer und präventiver Therapien kann dazu beitragen, invasive und operative Therapieverfahren zu vermeiden oder gesundheitliche Folgekosten (z.B. durch Rehabedarf, längere ambulante Heilmitteltherapien, Re-Eingriffe, AU- Zeiten, Pflegebedürftigkeit) reduzieren bzw. den Erfolg invasiver und operativer Therapien zu verbessern.


2. Die drei Kernbestandteile der Vergütung: Bundesweit einheitliche und klar definierte Krankenhaus-Level (Kapitel 4.1, ab S. 11)
○ Wir begrüßen die bundesweit einheitliche Definition von Krankenhaus- Versorgungsstufen. Die damit verbundene Möglichkeit einer besseren Bedarfsplanung ist überfällig.

○ Level Ii – Krankenhäuser:
■ Wir sehen die damit verbundenen großen Chancen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum.
■ Gleichzeitig birgt dieses Modell gerade im urbanen Raum Gefahren zur
ökonomisch fehlgeleiteten Ausweitung der Leistungserbringung bzw. zu einer Steigerung der Gesundheitsausgaben. Es muss daher geklärt werden:

1. ob die fachärztliche Leistung in den Level Ii Krankenhäusern, die nach EBM vergütet werden soll, extrabudgetär erfolgt.

2. wie die Sach- und Personalkosten finanziert sind, insbesondere im Kontext mit vergleichbaren anderweitig erbrachten ambulanten fachärztlichen Leistungen.

3. dass der Abfluss von Erlösen aus der Patient:innenversorgung als Renditen auch im ambulanten Sektor verhindert wird. Dies muss bei der Förderung der prinzipiell wünschenswerten Ambulantisierung sichergestellt sein.
○ Hinsichtlich künftiger Reformvorschläge müssen neue ökonomische Fehlanreize, die zu nicht indizierter Mengenausweitung im ambulanten Sektor führen, vermieden werden.
○ Die Definition der Kliniken der Stufe II und III sowie die damit verbundenen Strukturvorgaben begrüßen wir.
○ Die Integrierung derjenigen Fachkliniken, die erhalten werden sollen, in die Kliniken der Stufe II und III halten wir für sachgerecht.

3. Die drei Kernbestandteile der Vergütung: Einführung von definierten Leistungsgruppen (Kapitel 4.2, ab S. 17)
○ Definierte Leistungsgruppen können die Qualität der Patient:innenversorgung sicherstellen und verbessern.
○ Die Einführung dieser Leistungsgruppen bietet eine bessere Grundlage für die Durchsetzung einer bisher unzureichenden Krankenhausplanung auf regionaler Ebene.

4. Die drei Kernbestandteile der Vergütung: von den DRGs zum 2-Säulen-Modell “Vorhaltung und DRG” (Kapitel 4.3, ab S. 20)
○ Die angestrebte Reduktion der mengenbezogenen Komponente ist unzureichend. Die geplante Reduktion der DRG-Vergütung auf etwa die Hälfte der Gesamtvergütung beseitigt nicht die seit Jahren erkannten finanziellen Fehlanreize durch Mengenausweitung lukrativer Prozeduren.

○ Der Anteil der Vorhaltefinanzierung im Reformvorschlag muss erhöht werden.
○ Die Ausgliederung des Pflegebudgets innerhalb der Vorhaltekosten kann lediglich als vorübergehende Notfallmaßnahme angesehen werden. Die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus der Gesamtfinanzierung führt dazu, dass Pflegekräfte Tätigkeiten anderer Gesundheitsberufe übernehmen, um in diesen Bereichen Stellen einzusparen. Das trifft umso mehr zu, wenn Pflegehelfer:innen statt Pflegefachkräften beschäftigt werden. Dies dequalifiziert den Pflegeberuf und verschlechtert die Arbeitsbedingungen in der Pflege. Gleichzeitig mangelt es dann an Kolleg:innen anderer Gesundheitsberufe.
Für eine grundsätzliche Reform der Krankenhausfinanzierung muss ein Vorschlag vorgelegt werden, mit dem die Personalkosten aller Berufsgruppen, auch die Ausgaben für Aus- und Weiterbildung, komplett durch die Vorhaltekosten finanziert werden.

○ Wir begrüßen die Einführung von Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der Strukturqualität. Perspektivisch müssen auch valide Instrumente zur Erfassung und Verbesserung der Ergebnisqualität implementiert werden.

Text als pdf zum Download: 20230105_Anmerkungen Reformpapier Regierungskommission von TW und FG


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#menschlicheMedizin

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@twankenhaus 
info@twankenhaus.de
#Twankenhaus4change

 

 

*1 https://125daet.baek.de/data/media/BI24.pdf; https://125daet.baek.de/data/media/BI45.pdf; https://124daet.baek.de/data/media/BI08.pdf; https://124daet.baek.de/data/media/BI23.pdf
*2 https://twankenhaus.de/category/themenwoche-zur-oekonomisierung/; https://twankenhaus.de/wp- content/uploads/2019/11/Mainzer-Erkl%C3%A4rung-20191124-final-Kopie.pdf, https://twankenhaus.de/wp- content/uploads/2019/10/Positionspapier-Wunsch-und-Wirklichkeit-2019.

Offener Brief zu den Reformbedarfen im Gesundheitswesen des Twankenhauses

27. Oktober 2021

Sehr geehrte Gesundheitspolitiker:innen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,


Sie haben sich vorgenommen als Fortschrittskoalition „die Weichen für ein Jahrzehnt der sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen, digitalen und gesellschaftlichen Erneuerung (zu) stellen“. Als Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen möchten wir in diesem offenen Brief daran erinnern, dass eine elementare Säule der Sozialpolitik ein gut funktionierendes Gesundheitssystem ist.


Das vielbeschworene Brennglas, das die Corona-Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren auf die Sozialsysteme wirft, hat überdeutlich gemacht, dass es im deutschen Gesundheitswesen an vielem krankt, dass die Gesundheitsberufe weithin ausgebrannt sind und schon vor den extremen Belastungen durch die pandemische Lage größtenteils im Zustand der dauernden Überlastung arbeiteten.


Sie haben in Ihrem Sondierungspapier den Bedarf an mehr gut ausgebildetem Pflegepersonal, besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege, die Stärkung von Vorsorge und Prävention sowie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes konstatiert, was wir prinzipiell begrüßen. Allerdings bleiben diese Feststellungen weit hinter den tatsächlichen Reformbedarfen des Gesundheitssystems in Deutschland zurück.


Sie planen, das „System der Fallpauschalen zur Krankenhausfinanzierung (…) weiter(zu)entwickeln und in Hinblick auf Sektoren wie Geburtshilfe und Notfallversorgung sowie Kinder- und Jugendmedizin an(zu)passen.” Ja, die von Ihnen genannten Versorgungsbereiche brauchen umgehend eine politische Unterstützung. Aber auch in den anderen Disziplinen der stationären Versorgung beeinträchtigten die Fallpauschalen und die zunehmende Kommerzialisierung von Medizin und Pflege die Güte der Versorgung teils erheblich.


Wir fordern Sie daher dringlich dazu auf, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen der Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens und damit auch der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung beizumessen, derer es dringend bedarf.


Folgende Aspekte halten wir für elementar; wir bitten Sie daher, im Interesse der Gesundheitsberufe ebenso wie der Patientinnen und Patienten um Bearbeitung und Beantwortung der von uns aufgeworfenen Problematiken in Ihrem Koalitionsvertrag.


1. Das Gesundheitswesen wurde weitgehend kommerzialisiert. Wirtschaftliche Interessen beeinflussen Liegezeiten, Behandlungspfade und führen zu einer ständigen Arbeitsverdichtung bei zahlreichen unbesetzten Stellen. Für viele Beschäftigte führte dies dazu, dass sie eine patient:innenorientierte Pflege und Medizin kaum noch praktizieren können.

Wir fordern Sie daher auf, die negativen Auswirkungen der Kommerzialisierung auf das Gesundheitssystem anzuerkennen und mit Ihrem Koalitionsvertrag politische Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die fortschreitenden Kommerzialisierung begrenzen, um die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu verbessern. (1) Neben anderen Maßnahmen ist es unbedingt notwendig die G-DRGs nicht nur weiterzuentwickeln, sondern so grundlegend zu reformieren, dass Fehlanreize, die zur Über- Unter- und Fehlversorgung beitragen, in allen Fächern abgestellt werden.


2. Die Einflüsse der Kommerzialisierung im ambulanten Sektor werden bislang nicht hinreichend adressiert. Das Eindringen von Finanzinvestoren in den ambulanten Versorgungssektor sowie die Übernahme von stationären Pflegewohneinrichtungen müssen umfangreicher reguliert werden.


3. In einem Gesundheitswesen, das den Menschen wieder in den Mittelpunkt rückt, braucht es gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen für alle pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Berufe. Dabei ist eine adäquate Personalausstattung Grundvoraussetzung. Durch das Gesundheitssystem zieht sich stationär wie ambulant aber ein Personalmangel. Unter anderem auch, weil die Arbeitsbedingungen immer schlechter werden. (2) Wir sehen die von Ihnen avisierte Akquise ausländischer Pflegekräfte im Kontext des weltweiten Bedarfes an qualifiziertem Gesundheitsfachpersonal im Kontext der von uns skizzierten Bedarfe dabei sehr kritisch.


Die Personaluntergrenzen in den Kliniken wurden während der Pandemie ausgesetzt. Personaluntergrenzen müssen aus unserer Sicht für alle Fachbereiche differenziert eingeführt und an den jeweiligen Versorgungsauftrag sowie die Krankheitslast der zu behandelnden Patient:innen angepasst werden. Personaluntergrenzen müssen immer als Mindeststandard verstanden werden, um eine Patient:innengefährdung zu vermeiden. Eine qualitativ gute Versorgung sowie gute Arbeitsbedingungen, erfordern oft mehr Personal als die Untergrenzen vorsehen. Eine gute Patient:innenversorgung gelingt aber nicht allein durch eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiter:innen, es braucht auch gut qualifiziertes Personal.

4. Viele Angehörige der Gesundheitsberufe arbeiten nicht nur wegen der stetigen Überlastung in Teilzeit oder verlassen den Beruf ganz, sondern auch wegen der im Gesundheitswesen besonders schwierigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allem im Hinblick aufArbeitszeit, Kinderbetreuung und Personalplanung müssen die politischen Handlungsspielräume genutzt werden, um die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf im Gesundheitswesen zu verbessern. (3)


5. In Ihrem Sondierungspapier nehmen Sie keinen Bezug auf den dringenden Planungsbedarf in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Wenn perspektivisch jedoch keine neuen Kassensitze geschaffen werden sollten, dann braucht es zusätzliche ggf. auch sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, um eine qualifizierte psychotherapeutische Versorgung der Patient:innen zu gewährleisten.


6. Die oft vergessene Berufsgruppe der Heilmittelerbringenden (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) leidet unter einer oftmals nicht mehr zeitgemäßen Ausbildungsqualität und schlechten Vergütung. Trotz Vergütungserhöhung in den letzten Jahren, sind sie laut Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten 2018) in ihren Praxen immer noch nicht in der Lage hinsichtlich ihrer Leistungen wirtschaftlich zu arbeiten.(4) Um gerade im ambulanten Sektor eine gute Versorgung mit Heilmitteltherapien sicherzustellen, ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen seitens der Politik hier unerlässlich.


7. Die Qualität der Patient:innenversorgung wird nicht nur durch den weithin vorherrschenden Personalmangel im Gesundheitswesen gefährdet, sondern auch durch die vernachlässigte strategische Planung und Investitionen in die Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Die Koalition sollte dafür Sorge tragen, dass die Länder ihren Verpflichtungen zur Krankenhaustrukturplanung und Investition in die Infrastruktur der Krankenhäuser nachkommen. Bei weiterhin ausbleibenden Landesmitteln muss seitens des Bundes gegengesteuert werden.


8. In der lange vernachlässigten Digitalisierung des Gesundheitswesens an sich liegen ebenso wie in der wissenschaftlichen Auswertung von Gesundheitsdaten Chancen für eine bessere, zielgerichtete medizinische Versorgung der Zukunft. Die zentrale Sammlung der Gesundheitsdaten und Weiterleitung an forschende Privatunternehmen stellt für Schutz und Sicherheit der Daten eine besondere Herausforderung dar. An Datenschutz und Datensicherheit der Gesundheitsdaten müssen aber allerhöchste Anforderungen gestellt werden, zählen diese doch zu den sensibelsten Informationen. Sie bergen ein hohes Missbrauchspotential und haben aus Sicht der Patient:innen kein „Verfallsdatum“. Sie verlieren nicht an Aktualität und im Falle der missbräuchlichen Nutzung finden naturgemäß auch Löschfristen keine Anwendung mehr.

Dem verantwortungsvollen Interessenausgleich zwischen Innovation und Datenschutz ist der Gesetzgeber bisher nicht hinreichend nachgekommen – wir fordern Sie daher dazu auf, diesem künftig besser Rechnung zu tragen.(5)


9. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 01.07.2021 verfügbar. Damit diese vollständig ist, müssen bisher analoge Daten übertragen werden. Wie dies in der Breite der Versorgung tatsächlich umgesetzt werden soll, ist für viele Mitarbeitende der Gesundheitsberufe noch weithin unklar. Damit die Digitalisierung einen tatsächlichen Mehrwert für das Gesundheitssystem bringt, müssen letztlich alle Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen hinreichende digitale Kompetenzen erwerben. Es braucht daher bundesweite Konzepte zur digitalen Alphabetisierung. Bislang fehlen auch Strategien zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen, obgleich in diesem Feld aber erhebliche Chancen, wie auch Gefahren für eine gelingende Digitalisierung liegen.


10. Im Gesundheitswesen arbeiten viele unterschiedliche Berufe zusammen. Es bedarf einer verbesserten Zusammenarbeit, da immer noch überwiegend in Einzeldisziplinen und Partikularinteressen gedacht, ausgebildet und agiert wird. So repräsentiert unter anderem die aktuelle Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem nicht alle Beteiligten der angestrebten multiprofessionellen Versorgung. Seitens der Politik muss die multiprofessionelle Steuerung und somit letztlich auch die Versorgung verbessert werden.


11. Der Wissenschaftsrat hatte bereits 2012 die Teil-Akademisierung von 10 bis 20 % eines Ausbildungsjahrgangs aller Gesundheitsberufe mit unmittelbarem Patient:innenbezug als sinnvoll erachtet, um die multiprofessionelle Versorgung langfristig zu optimieren. “Ferner sollten Studienangebote entwickelt werden, die für ausgebildete, erfahrene Kräfte attraktive Möglichkeiten zur akademischen Weiterbildung für spezialisierte patientenorientierte Aufgaben sowie für Tätigkeiten in der Lehre und im Gesundheitsmanagement eröffnen.“(6) Wir fordern zur Steigerung der Versorgungsqualität, für professionsbezogene sowie multiprofessionelle Forschungsprojekte und um Gesundheitsberufe für Viele attraktiver zu machen, an staatlichen Gesundheitsfakultäten eine gemeinsame akademische Ausbildung der Gesundheitsberufe.

12. Gesteigerte Nachfrage bei fehlender sektorenübergreifender Steuerung und einem rein linearen Versorgungskonzept führen in Notfallversorgung und Rettungswesen zu gravierenden Problemen in den Bereichen Kosten, Einsatzaufkommen und Personalbindung. Auch hier könnten akademisch ausgebildete Notfallsanitäter:innen und Pfleger:innen mit Bachelor und Masterabschluss neue eigenverantwortliche Rollen in der Akut- und Notfallversorgung übernehmen. In diesem Sinne appellieren wir auch, die schon seitens der letzten Regierung angestrebte Reform der Notfallversorgung neu zu denken und dann zu realisieren.


13. Eine gute individuelle Gesundheit steht im Kontext mit der Gesundheit des Planeten. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist die CO2-Neutralität aller Sektoren erforderlich. Auch die Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen sich an diesem Transformationsprozess beteiligen. Dafür sind politische Rahmenbedingungen und Finanzierungskonzepte notwendig, die diese unterstützen und beschleunigen.
Wir bitten Sie, zu den von uns hier nur angerissenen Problemfeldern des Gesundheitswesens mit uns und anderen Akteur:innen des Gesundheitssystems in Dialog zu treten. Die Mitglieder des Twankenhaus e.V. arbeiten Tag für Tag im Gesundheitswesen oder sind selbst Patient:in. Unsere Forderungen und Ideen werden nicht nur für eine Berufsgruppe entwickelt. Sie sind an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Gesundheitsberufe ebenso wie der Patient:innen orientiert.


Gemeinsam mit uns kann es Ihnen gelingen, die Vision eines guten Gesundheitswesens zu entwickeln und umzusetzen, indem alle Gesundheitsberufe auf Augenhöhe und zusammen für die bestmögliche Patient:innenversorgung arbeiten.


Katharina Bröhl       Sebastian Kraatz      Katharina Thiede 

1. Vorsitzende          2. Vorsitzender         3. Vorsitzende

 

(1)Das Positionspapier des Twankenhaus e.V. “Thesenpapier des Twankenhaus e.V. zur zunehmenden Kommerzialisierung und fehlgeleiteten Ökonomisierung des Gesundheitswesens” finden Sie unter: https://twnknhs.de/2020/09/18/thesenpapier-des- twankenhaus-e-v-zur-zunehmenden-kommerzialisierung-und-fehlgeleiteten-okonomisierung-des-gesundheitswesens/
(2) Das Positionspapier des Twankenhaus e.V. #WunschUndWirklichkeit mit Analysen und Verbesserungsansätzen zu den Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen finden Sie unter: https://twnknhs.de/wp- content/uploads/2019/10/Positionspapier-Wunsch-und-Wirklichkeit-2019.pdf

(3) Das Positionspapier des Twankenhaus e.V. #Vereinbarkeit finden Sie unter: https://twnknhs.de/wp- content/uploads/2019/11/Positionspapier-Vereinbarkeit.pdf
(4) WAT-Gutachten veröffentlicht (ifk.de)
(5) Das Positionspapier des Twankenhaus e.V. “#GesundeDigitalisierung – die Perspektive des Twankenhaus e.V” für eine gelungene Digitalisierung im Gesundheitswesen finden Sie unter: https://twnknhs.de/wp- content/uploads/2021/04/Positionspapier-GesundeDigitalisierung-2021.pdf
(6) Wissenschaftsrat (2012): Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen (Drs. 2411-12)

https://twankenhaus.de/wp-content/uploads/2021/10/Offener-Brief-zu-den-Reformbedarfen-im-Gesundheitswesen-des-Twankenhaus-e.V..pdf

#GesundeDigitalisierung – die Perspektive des Twankenhaus e.V.

17. April 2021

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird durch das Bundesministerium für Gesundheit explizit gewünscht und mit einer Vielzahl von Gesetzen gefördert und beschleunigt. Diese Zielsetzung greift auch die Bedürfnisse zahlreicher Bürger:innen auf, von denen viele einen Entwicklungsbedarf in Fragen der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen sehen.
Da dieser Digitalisierungsprozess primär nicht aus dem Gesundheitswesen selbst kommt, ist es umso wichtiger, dass Angehörige von Gesundheitsberufen und Patient:innen diesen Prozess intensiv kritisch und konstruktiv begleiten, um dafür Sorge zu tragen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens im besten Sinne für Patient:innen und Behandler:innen gelingt.
Das Twankenhaus hat unter #GesundeDigitalisierung im Rahmen einer Themenwoche im Februar 2020 Thesen, Ideen und Anregungen gesammelt, um einen konstruktiven Beitrag zu diesem Prozess zu leisten.

Sehen Sie in der Anlage unser Positionspapier #GesundeDigitalisierung 2021

Wir sind das Twankenhaus

19. April 2019

Wir sind das Twankenhaus.

Wir sind ein „next generation thinktank“ im Gesundheitswesen.

Wir sind die Gesundheitsdienstler:innen von heute, die ein System von gestern zu einer Medizin von morgen verändern wollen. Überparteilich und neutral.

Wir sind ca. 80 Mitglieder des Gesundheitswesens und haben Vertreter:innen aller Professionen in unseren Reihen:
Pflegefachpersonen, Ärzt:innen, Student:innen, Menschen aus dem Rettungsdienst, Patientenvertreter:innen, Physiotherapeut:innen.
Kennen- und lieben gelernt haben wir uns im Herbst 2018 auf Twitter und beschlossen, uns zu treffen. Das Treffen fand im Februar statt.

Seitdem ist viel passiert: Das Twankenhaus ist jetzt ein eingetragener Verein, es war in Zeitungen (SGP Report; Die Zeit) und in Online-Artikeln (Krautreporter.de, Jetzt.de).

Das Ziel unseres Thinktanks ist, auf die derzeitigen Missstände im Gesundheitswesen aufmerksam zu machen. Denn das Arbeiten in diesem System gefährdet Patientenleben und zerstört die Gesundheit der Mitarbeiter:innen. Wir alle in unseren Berufen lieben unseren Job und brauchen keinen roten Teppich. Aber menschenwürdiges Arbeiten und Zeit für unsere Patient:innen brauchen wir alle.

Wie wir arbeiten und was uns auszeichnet

Das Twankenhaus zeichnet sich durch einen unkonventionellen Arbeitsstil aus, der basisdemokratisch funktioniert und die Mitsprache aller seiner Mitglieder zulässt. Regelmäßiger, intensiver Diskurs auf multiplen Kanälen, Telefonkonferenzen, persönliche Treffen – das Twankenhaus nutzt vielfältige Kommunikationswege, um alle Agierenden einbinden zu können.

Regelmäßige Themenwochen auf Twitter binden Nicht-Mitglieder ein und wünschen und fordern aktive Mitsprache, damit die Perspektive aller Betroffenen eingebunden wird.

Blogbeiträge von Externen und Internen auf der Homepage ergänzen die kurzen Twitter-Botschaften. Und aus all den Meinungen und Eindrücken wird ein Positionspapier entworfen, in dem Stellung genommen wird zu der aktuellen Stimmungslage und den Verbesserungs- und Lösungsvorschlägen.

Das Twankenhaus arbeitet frei von Profitdenken, denn keines der Mitglieder verdient etwas an seiner Arbeit im Twankenhaus. Alle Mitglieder stehen mitten im Berufsleben und können entweder im Schutz der Anonymität oder frei mit ihrem Klarnamen ihre Gedanken äußern – denn nur so schafft man ein Abbild der gesamten Situation.

Das Twankenhaus als Thinktank ist frei von Konkurrenzdenken, da alle Mitglieder entsprechend ihrer stärksten Kompetenz eingesetzt werden. Manche kümmern sich um die Technik, manche um das Schreiben, manche bedienen die sozialen Medien und manche agieren im Hintergrund als Organisatoren.

Die Arbeit des Twankenhaus basiert auf drei Säulen:

  1. Der Diskurs über Missstände und drängende Veränderungen im Gesundheitswesen
  2. Die Erarbeitung von Positionspapieren und Handlungsempfehlungen
  3. Die praktische Umsetzung der Ziele in Form von Arbeitsgruppen

Neben der theoretischen Säule über Positionspapiere und die Homepage gibt es multiple Arbeitsgruppen, die ganz konkrete Themen bearbeiten: Gesundheitsbildung in der Bevölkerung, Rettungsdienst und Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die Kernthemen der Arbeitsgruppen.

Was wir uns wünschen

Kurz gesagt: Wir wünschen uns mehr Zeit. Zeit für die Patient:innen und für unsere Familien durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir wünschen uns bessere Arbeitsbedingungen, eine fundierte Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wir wollen den Beruf, den wir lieben, wieder gerne ausüben.

Und dafür benötigen wir weiterhin Input von Internen und von Externen. Von Patient:innen, von Pflegefachpersonen, Ärzt:innen, Therapeut:innen, Sanitäter:innen und Fachfremden.

Das Twankenhaus ist bereits jetzt ein Abbild eines Krankenhauses, wie es in Zukunft funktionieren könnte.

Schwesterfraudoktor für das Twankenhaus

Mainzer Erklärung des Twankenhaus e.V. vom 21.09.2019

23. Februar 2020

Das Twankenhaus tritt für ein grundlegend reformiertes Gesundheitswesen ein, das bestmögliche Rahmenbedingungen für eine menschliche Medizin bietet. Die Entscheidungen der Gesundheitspolitik müssen sich dabei an den Bedürfnissen der Patient*innen ausrichten.

In einem Gesundheitswesen, das den Menschen wieder in den Mittelpunkt rückt, braucht es auch gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen für alle medizinischen und therapeutischen Berufe. Dabei ist eine adäquate Personalausstattung Grundvoraussetzung.

Die verschiedenen Gesundheitsberufe sollen in flachen Hierarchien interprofessionell auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. Die wertschätzende Zusammenarbeit der Heilberufe ist aber nicht nur im medizinischen Alltag elementar, sondern auch in der Reflektion und Qualitätssteigerung des Gesundheitswesens an sich vorauszusetzen.

Das Twankenhaus ist eine unabhängige Organisation, die mit ihren Ideen, Konzepten und Forderungen im Gesundheitswesen in den Dialog tritt und so die Positionen und Handlungen der Entscheidungsträger beeinflussen soll. Die Konzepte unseres Think Tanks sind dabei nicht nur an die Politik adressiert, sondern auch an die Einrichtungen des Gesundheitswesens selbst. Zur Wahrung unserer Unabhängigkeit übernehmen wir aber keine individuell beratenden Funktionen.

Das Twankenhaus bindet im Rahmen der interdisziplinären Arbeit auch die Perspektive der Patient*innen mit ein. Damit geht es mit seinem teilöffentlichen Diskurs in den Kontext einer sozialen Bewegung im Gesundheitswesen über.

Ein Gesundheitssystem, das von einer interprofessionellen und menschlichen Arbeit getragen wird, ist in vielen Bereichen noch eine Utopie. Um diese Utopie Realität werden zu lassen, müssen folgende Handlungsfelder dringlich adressiert werden.

Multiprofessionelle Zusammenarbeit als Grundlage guter Medizin

Für das Wohlergehen der Patient*innen ebenso wie der Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen ist die wertschätzende Zusammenarbeit auf Augenhöhe in einem multiprofessionellen Team, das diese Bezeichnung auch verdient, unerlässlich.

Ein respektvolles interprofessionelles Miteinander erfordert einerseits Kenntnisse über Kompetenzen und Aufgaben der anderen Berufe, weshalb bereits in der Ausbildung das Fundament für gelebte Multiprofessionalität gelegt werden muss. Andererseits braucht es Zeit und Raum für den fachlichen Austausch, den beispielsweise multiprofessionelle Visiten und Fallbesprechungen bieten können.

Nicht nur in der eigentlichen Patientenversorgung muss Multiprofessionalität gelebt werden, sondern auch in den Mitarbeiter- und Standesvertretungen. Voraussetzung hierfür ist die gleichberechtigte Vertretung der Professionen in vergleichbaren Strukturen. Die Durchsetzung von Partialinteressen muss vor dem übergeordneten Ziel eines Gesundheitswesens, das allen seinen Mitarbeiter*innen gleichermaßen gerecht wird, zurücktreten.

Menschliche Medizin ruht auf breiten Schultern

Eine menschliche Medizin, die Patient*innen wieder in den Mittelpunkt rückt, kann nur gelingen, wenn die Mitarbeiter*innen als tragende Säule der Patientenversorgung wertgeschätzt werden, und auch in ausreichender Zahl vorhanden sind. Personaluntergrenzen müssen daher für alle Berufe im Gesundheitswesen gelten und sollen in ein Anreizsystem zur Qualitätsverbesserung eingebettet sein, in dem Abteilungen bzw. Kliniken bei Übertreffen der Qualitätsgrenzen u.a. durch eine bessere Vergütung ihrer Arbeit belohnt werden.

Dabei besteht aus unserer Sicht kein Mangel an Menschen, die sich für einen medizinischen Beruf begeistern können. Vielmehr haben sich die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen so verschlechtert, dass intrinsische Begeisterung und von außen erwartete Leidensfähigkeit in keiner vertretbaren Relation mehr stehen. Eine gute Patientenversorgung gelingt aber nicht allein durch eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiter*innen, es braucht auch gut qualifiziertes Personal.

Entbürokratisierung

Bürokratische Prozesse können der Patientensicherheit dienen und sind daher in vielen Fällen notwendig und begrüßenswert. Schon längst hat sich der berufliche Alltag der meisten Gesundheitsberufe aber dahin entwickelt, dass mehr Zeit für bürokratische Prozesse als für die eigentliche Patient*innenversorgung aufgewendet werden muss.

Tendenzen einer überbordenden Bürokratisierung, die allein ökonomischen oder medikolegalen Aspekten geschuldet sind, müssen begrenzt werden. Abläufe und Strukturen müssen regelmäßig reflektiert und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Soweit es medizinisch sinnvoll ist, sollten bürokratische Prozesse auf entsprechend geschultes Verwaltungspersonal übertragen werden, so dass sich das medizinische Personal wieder vornehmlich seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann.

Ausrichtung an evidenzbasierter Medizin muss selbstverständlich sein

Das medizinische Wissen entwickelt sich immer schneller weiter. Umso wichtiger ist ein uneingeschränkter Zugang zum aktuellen Stand des medizinischen Wissens für die Mitarbeiter*innen der Gesundheitsberufe. Patient*innen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Behandler*innen Diagnostik und Therapien am aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ausrichten.

Wir distanzieren uns auch klar von pseudowissenschaftlichen Therapien, welche Patient*innen verunsichern und teilweise sogar Schaden anrichten können.

Um eine unabhängige medizinische Forschung zu gewährleisten, bedarf diese einer noch stärkeren gesellschaftlichen Förderung mit transparenter Finanzierung, beispielsweise aus öffentlichen Mitteln. Auch die Offenlegung von Negativergebnissen oder Gründen für einen vorzeitigen Studienabbruch muss gewährleistet sein.

Gesundheitsbildung

Die Medizin hat sich schon vor vielen Jahren dahingehend verändert, dass Patient*innen nicht mehr mit dogmatischen Behandlungskonzepten ihrer Ärzt*innen konfrontiert werden, sondern vielmehr partizipative Entscheidungen getroffen werden sollen. Es gilt die Maxime des „aufgeklärten Patienten“.

Diese Maxime ist richtig und wichtig, setzt aber zugleich eine intensive Aufklärung und auch Gesundheitsbildung der Patient*innen voraus. Medizinisches Halbwissen steht Patient*innen über die unterschiedlichsten Medien zur Verfügung und kann nicht nur zu Verunsicherung führen, sondern sie, schlimmstenfalls gar von indizierten Behandlungen fernhalten. Zudem überfordert diese Verunsicherung das Gesundheitswesen mit fehlgeleiteten Patientenströmen und gefährdet das Vertrauen in die Medizin, das notwendig für eine gute Behandlung ist.

Die Gesundheitsbildung der Patient*innen muss daher deutlich verbessert werden und sollte auch bereits in den Lehrplänen der Schulen verankert werden. Patient*innen brauchen leichten Zugang zu evidenzbasierten und seriösen Gesundheitsinformationen.

Digitalisierung

In der Digitalisierung liegen Chancen, um den Herausforderungen von medizinischer Unterversorgung, Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit oder der Therapietreue besser gerecht zu werden. Der Zugang zu medizinischem Wissen sollte ebenso erleichtert werden wie die Kommunikation zwischen den Professionen und Sektoren. Gleichzeitig müssen Lösungen für technische Barrieren und gigantische Datenmengen gefunden werden sowie die digitalen Kompetenzen von Behandler*innen und Patient*innen gestärkt werden.

Die Beziehung zwischen Behandler*innen und Patient*innen ändert sich durch die Digitalisierung grundlegend und die damit einhergehenden Risiken müssen bedacht werden. Eine mögliche Effizienzsteigerung durch digitale Versorgungsstrukturen darf nicht zu Lasten von Zuwendung und Empathie der realen Mitarbeiter*innen gehen.

Das Gesundheitswesen der Zukunft wird ungleich mehr als heute auf digitalen Strukturen ruhen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, daher ist es die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass die Gestaltung der Digitalisierung höchsten Ansprüchen an den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Rechnung trägt. All dies kann nur gelingen, wenn auch in einem digitalisierten Gesundheitswesen die Interessen von Patient*innen und Mitarbeiter*innen schwerer wiegen als wirtschaftliche Erfolge.

Damit die Chancen die Risiken überwiegen und die Digitalisierung auf breite Akzeptanz trifft, ist es Aufgabe der Gesundheitsberufe, die Digitalisierung kritisch und konstruktiv zu begleiten.

Faire Finanzierung der Daseinsfürsorge

Medizin muss sich in allen Professionen zuvorderst an ethischen Grundsätzen ausrichten. Dementsprechend muss die fehlgeleitete Gewinnmaximierung in allen Sektoren des Gesundheitswesens dringlich gestoppt werden.

Die Ressourcen sind ebenso wie anderorts begrenzt und müssen daher sinnvoll und effizient verteilt werden. Gerade öffentliche Träger müssen sich ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge der Bürger*innen stellen und dürfen sich nicht aus dem Betrieb von Einrichtungen des Gesundheitswesens zurückziehen. Der Investitionsstau im Gesundheitswesen muss dringend abgebaut und seitens der Politik auch in Zukunft verhindert werden. Bei den Investitionen im Gesundheitswesen ist die Nachhaltigkeit als ein zentrales Kriterium zu definieren.

Nachhaltigkeit

Eine gute individuelle Gesundheit steht im Kontext mit der Gesundheit des Planeten. Menschen leben nicht losgelöst von der Natur, sondern im Gleichgewicht mit einer gigantischen Vielfalt anderer Arten. Die Folgen der Klimakrise gehen mit konkreten Gesundheitsfolgen wie einer Zunahme von Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Allergien oder Infektionskrankheiten einher. Global betrachtet kommen Dürre, Hunger und die psychischen Folgen durch die dramatische Veränderung oder gar den Verlust von Lebensräumen hinzu. Umgekehrt hat eine klimafreundliche Lebensweise positive Einflüsse auf die individuelle Gesundheit.

Die Gesundheitsberufe haben die Aufgabe über die Zusammenhänge von planetarer und individueller Gesundheit sowohl im direkten Kontakt mit Patient*innen und Kolleg*innen als auch, soweit möglich, öffentlich aufzuklären und den Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen unter ökologischen Aspekten zu überprüfen und zu begrenzen. Nachhaltigkeit muss als Grundlage aller Entscheidungen fest verankert sein.

Das Twankenhaus tritt für ebendiese Ziele ein und entwickelt im multiprofessionellen Diskurs konkrete Empfehlungen für ein patienten- und mitarbeiterorientiertes Gesundheitssystem.

Unsere Gedanken zur COVID Impfung im Gesundheitswesen

3. Februar 2021

Die aktuelle Impfstrategie gegen SARS-CoV-2 steht auf zwei großen Säulen:

  1. Schutz der Gefährdetsten, der Hochbetagten und Pflegeheimbewohner:innen – aus ethisch moralischen Gründen und um das Gesundheitssystem zu entlasten. Denn in diesen Patientengruppen entstehen schließlich viele dramatische und (auch kapazitätsbindende) schwere Verläufe.
  2. Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsberufe und damit auch Stabilisierung des Gesundheitssystems an sich. Gerade Rettungsstellen, Rettungsdienst und Intensivstationen sowie bestimmte Bereiche der ambulanten Primärversorgung müssen unbedingt in der Lage sein, die medizinische Betreuung aufrechtzuerhalten.

Soweit, so gut. Den Mangel zu verwalten und eine Priorisierung in solch einer existentiellen und unbekannten Gefahrenlage festzulegen, ist eine enorme Herausforderung. Es ist unmöglich, allen (berechtigten) Interessen Rechnung zu tragen.

Was gibt es dann also zu kritisieren? Weiterlesen…

Positionspapier des vdää zur Zukunft der Krankenhäuser

24. September 2020

Passend zur Aktionswoche gibt es auch das neue Positionspapier vom Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, es ist unser erstrebenswerter Ausblick auf die Zukunft der Krankenhäuser. Der Verein versteht sich als Alternative zu standespolitischen Ärzteverbänden und strebt viel mehr ein gesamtgesellschaftlich solidarisches Vorgehen auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen an.

Unter anderem wendet sich der vdää gegen die Ökonomisierung im Gesundheitswesen und arbeitet seit 5 Jahren auch im Bündnis Krankenhaus statt Fabrik für mehr Aufklärung und an Alternativen zur aktuellen Krankenhausfinanzierung mit.

Zurzeit sehen wir, dass die Krankenhauskommerzialisierung auch von der Politik wieder auf den Prüfstand gestellt wird und dass die durch den harten Wettbewerb herbeigeführten Missstände in der Gesundheitsversorgung nicht mehr schönzureden sind. Zahlreiche Reportagen zeigen, dass das öffentliche Unbehagen an der DRG-basierten Krankenhausfinanzierung wächst und auch das Vertrauen in die Behandlung darunter leidet.

Im Corona-Jahr gerät das DRG-System nun endgültig ins Wanken, weshalb wir im Verein aufgrund der Dringlichkeit für ein solidarisches und auf Kooperation basierendes Gesundheitswesen ohne Konkurrenz und Markt drängen wollen.

Druckfrisch erläutern wir im Positionspapier anhand von 6 Säulen unsere Idee und damit verknüpften Forderungen für ein zukunftsträchtiges Gesundheitssystem.

Wir sagen, dass es Zeit für breit getragene und starke Forderungen sowie Selbstorganisation ist!

Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, Ortsgruppe Halle/Leipzig
Twitter: @vdaaost

Ökonomisierung des Gesundheitswesens – ausgewählte Probleme ohne Anspruch auf Vollständigkeit

24. September 2020

Ökonomisierung des Gesundheitswesens – ausgewählte Probleme ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Ich behaupte, dass unter der Ökonomisierung des Gesundheitswesens fast alle gesundheitlichen, therapeutischen und pflegerischen Berufsgruppen sowie die Patientinnen und Patienten leiden. Und unter Ökonomisierung im Gesundheitswesen verstehe ich, dass sich Gesundheitsversorgung dem Primat beugt, für den Gesundheitsbetrieb Erlöse zu erzeugen. Es steht nicht zwingend im Vordergrund, eine bedarfsgerechte und qualitativ hohe Gesundheitsversorgung zu erreichen. Die Handlungen, Maßnahmen und Interventionen der an Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen werden damit zum Zweck der betrieblichen Tätigkeit und allein zweck-rational umdefiniert. Und damit steht in diesem Verständnis eine Ökonomisierung vielfach im Widerspruch mit den professionellen Erwartungen und Kenntnissen der ärztlichen, gesundheitlichen, pflegerischen und therapeutischen Berufsgruppen sowie den Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen.

Mein Beitrag wird weniger praxisorientiert sein, obwohl ich so viele Geschichten von Studierenden aus dem Wahnsinn des Systems höre, wie viele unsinnige Maßnahmen und Interventionen erfolgen, weil sie Geld bringen oder eben nicht erfolgen, weil kein ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Ich erlebe auch immer wieder diese Beschränkungen unseres Gesundheitssystems. Ich skizziere ausgewählte Probleme, die beliebig erweiterbar sind.

DRGs (Diagnoses Related Groups)

Und zum Thema Ökonomisierung des Gesundheitswesens fallen mir sofort die DRGs ein. Die DRGs (Diagnoses Related Groups) haben u.a. zu einer beispiellosen Reduzierung des Pflegepersonals in Krankenhäusern geführt, die uns im OECD-Vergleich die Position einräumt, das Land mit einem der schlechtesten Pflegepersonal-Patientenschlüssel zu sein. Den Fokus allein auf medizinische Diagnosen, Maßnahmen und Interventionen zu lenken und Erlöse zu steigern, birgt nicht nur die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten unnötige Maßnahmen erhalten, sondern auch, dass die Bedarfe der Versorgung, die nun einmal aus einer medizinischen Diagnose resultieren nicht erkannt und damit angemessen finanziert und erbracht werden können.

Die Konsequenzen der DRGs sind nämlich wie folgt: aus der Perspektive der Krankenhäuser bringt seit Einführung der DRGs nur die ärztliche Versorgung Einnahmen ein, während die pflegerischen, gesundheitstherapeutischen und weiteren Berufe offenbar allein Kosten verursachen. Die daraus resultierende Konsequenz ist aber eine Unter- und Fehlversorgungen von Patientinnen und Patienten. Aufgrund dieses einseitigen Blicks auf Gesundheitsversorgung ist aus dem Fokus geraten, dass die Leistungen der Pflege-, Gesundheits- und Therapieberufe relevante Ergänzungen und Erweiterungen der medizinischen Diagnosen und Maßnahmen sind. Ein Krankenhausaufenthalt erfolgt ja im Grunde nur, weil Patientinnen und Patienten weitere Bedarfe in der Versorgung haben – ansonsten könnten die ärztlichen Prozeduren ambulant durchgeführt werden. Mit anderen Worten: die Leistungen der Pflege-, Gesundheits- und Therapieberufe sorgen ebenso für Einnahmen der Kliniken, da ohne diese Berufe auch die ärztlichen Leistungen und Prozeduren nicht stattfinden können. Für die Unterversorgung in der Pflege gibt es die wissenschaftlichen Konzepte „missed nursing care“ oder „care left undone“. Viele internationale Studien weisen daraufhin, dass bei nicht ausreichendem Pflegepersonalschlüssel viele pflegerische Maßnahmen unterbleiben oder rationiert werden und in der Folge die Komplikations- und Sterberaten der Patientinnen und Patienten steigen. In einer Studie wurde unter anderem formuliert, dass die Wahrscheinlichkeit in einem Krankenhaus mit nicht ausreichenden Pflegepersonalschlüssel zu sterben, um 18% höher sei. Wie hoch auch immer sie sein mag, es gibt keine Studie, die aussagt, dass schlechte Pflegepersonalschlüssel, um Kosten zu sparen, tatsächlich Kosten sparen, noch für die Patientinnen und Patienten sich als gut herausstellen. Die Arbeitsgruppe um Braun von der Universität Bremen hat als Ergebnis u.a. analysiert, dass die Einführung der DRGs zu einem Erosionsprozess der Professionalisierung der Pflege sowie des Arbeitsverständnisses von Pflegefachpersonen geführt hat. Viele pflegerische Aufgaben werden rationiert und nicht mehr durchgeführt. Genau diese Rationierung und Veränderung wird zu weiteren Kosten geführt haben, die wir in Deutschland nicht untersuchen, weil der Blick auf die Kosten im Gesundheitssystem und damit das zugrunde gelegte gesundheitsökonomische Paradigma offensichtlich veraltet und relativ eindimensional ist. Mit dem Gesagten möchte ich aber nicht formulieren, dass die Ärztinnen und Ärzte die Verantwortung für diese Situation haben. Viele leiden ebenso unter diesem ökonomisierten System. Auch sie sind gefangen darin und bemerken, dass eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Versorgung in Krankenhäusern nicht mehr möglich ist.

Für die Pflege als Beruf ist international das Konstrukt des „Moral Distress“ relativ gut untersucht. Dieser besagt, dass das Stressempfinden der Pflegefachpersonen steigt, wenn sie aufgrund der Umstände, wie eben der erforderlichen Rationierung von Leistungen wegen eines ökonomisierten Systems, nicht anbieten können. Es ist in Frage zu stellen, ob ein Stressempfinden dieser Art auch für andere Gesundheitsberufe zu finden ist oder ob andere Konsequenzen gezogen werden. Auf jeden Fall haben „Moral Distress“-Erlebnisse eine schlechtere Patientenversorgung und auch Berufsflucht zur Folge.

Dieser einseitige Blick auf DRGs und Einnahmen verhindert auch die Kosten einzukalkulieren, die durch eine nicht bedarfsgerechte Versorgung entstehen. Wie viele Komplikationen, vorzeitige Tode, Verschlechterungen der Gesundheitssituation, Entstehung und Verschlechterung von Pflegebedürftigkeit könnten verhindert werden, wenn eine bedarfsgerechte und interdisziplinäre Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern, aber auch im niedergelassenen und ambulanten Bereich möglich wäre.

Des Weiteren wird durch die Engführung unseres Gesundheitssystems mit einer einseitigen ökonomischen Betrachtung weder im ärztlichen noch im pflegerischen Bereich realisierbar, wohnortnahe präventive und gesundheitsförderliche Leistungen anzubieten. Bislang wurde nicht untersucht, welche Kosten in unserem Gesundheitssystem dadurch entstehen.

Pflegepersonalbemessung für Krankenhäuser

Pflegepersonalbemessungen, die alleine auf Zeitwerten beruhen, begünstigen eine weitere Ökonomisierung, Fragmentierung und Verrichtungsorientierung von Tätigkeiten. Diese berücksichtigen nicht die pflegefachlichen Grundlagen, Prozesse und die erforderlichen evidenz-basierten Maßnahmen. Sie berücksichtigen noch nicht mal „care left undone“ oder „missed nursing care“. Sie legen kein Verständnis von Pflege in Krankenhäusern und kein Skills-Grade-Mix zugrunde. Die Frage bei Pflegepersonalbemessungsinstrumenten für Pflegepersonal in Krankenhäusern in Deutschland ist alleine, wie schnell kann eine Person eine Verrichtung durchführen, damit so wenig Pflegepersonal wie möglich eingesetzt werden kann. Es ist ein rein zweck-rationales Instrument, das noch nicht mal Pausen, Wege oder unterschiedliche Qualifikationsniveaus und Kompetenzen vorsieht.

Es gab bereits in den 1990er Jahren ein Pflegepersonalbemessungsinstrument. Dieses wurde abgesetzt, da bereits damals ersichtlich wurde, dass mehr Pflegepersonal benötigt wurde. Diese Kosten sollten nicht getragen werden, da Pflegepersonal als ein Kostenfaktor für Krankenhäuser betrachtet wird. Diese Personalkosten sollten auf ein Minimum zusammengespart werden. Erst Anfang d. J. hatte ein Vertreter einer Krankenhausgesellschaft formuliert, dass es doch gar nicht erwiesen sei, dass Pflegepersonal für pflegerische Tätigkeiten wirkungsvoll sei. Deswegen könnte man auch andere Berufsgruppen einsetzen. Dahinter steht der Gedanke, dass Pflege als Beruf im Krankenhaus keine Bedeutung hat und von jedem und jeder durchgeführt werden könnte. Dieser Gedankengang ist ein rein ökonomischer, der nicht von erforderlichen Gesundheitsversorgungsprozessen ausgeht. Ich gehe davon aus, dass nur dann ein Pflegepersonalbemessungsinstrument in Deutschland umgesetzt wird, wenn es den eindimensionalen Erwartungen der Kosteneinsparung erwartet und die Taylorisierung entspricht. Es wird noch nicht mal mit Gesundheitsoutcomes und Qualität in einem Zusammenhang betrachtet oder untersucht. Das einzige Ziel ist darzustellen, wie wenig Pflegepersonal benötigt wird, um den Laden am Laufen zu halten. Letztendlich haben diese Vorgänge des Zusammenschrumpfens von Pflegepersonal auf Mindestanzahl dazu geführt, dass ein Verständnis von Pflegefachlichkeit und erforderlichen pflegerischen Maßnahmen, Aufgaben und Rollen in deutschen Krankenhäusern verloren gegangen ist.

Ein Pflegepersonalbemessungsinstrument, das Pflegefachlichkeit, Kompetenzen, Prozesse, Interdisziplinarität, unterschiedliche Qualifikationsniveaus kombiniert mit Gesundheitsoutcomes, „Missed Nursing Care“, „Care Left Undone“ und Qualität in Verbindung bringt, wird in Deutschland mit dem eindimensionalen Verständnis von Gesundheitswirtschaft und Betriebswirtschaft in Krankenhäusern keine Chance haben.

SGB XI – Pflegeversicherung

Das SGB XI als Pflegeversicherung ist von vornherein ökonomisiert gedacht, geplant und eingeführt worden. Es war nie das Ziel, mit der Pflegeversicherung für eine bedarfsgerechte pflegerische fachliche Pflege zu sorgen. Das eigentliche Ziel war, auf Kosten der pflegenden Angehörigen zu ermöglichen, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause versorgt werden. Ganz zu Anhang war der Hintergrund, dass die Kosten der BSHG (Bundessozialhilfegesetz) für die stationäre Langzeitpflege gestiegen sind und diese sollten reduziert werden. Beim SGB XI geht es im Grunde um Laienpflege und allenfalls um Finanzierung von Basispflege durch Pflegefachpersonen oder Pflegehelferinnen. Die Tatsache, dass ein Pflegebedürftigkeitsbegriff dann zugrunde gelegt wurde, um zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern die Maßnahmen professioneller Pflege auszuhandeln, obwohl weder der festgelegte Pflegegrad noch ein Pflegebedürftigkeitsbegriff etwas über Pflegebedarfe aussagt, offenbart die durchgehende Ökonomisierung des SGB XI.

Aber diese Finanzierung des SGB XI führt bspw. dazu, dass viele pflegefachliche Aufgaben nicht finanziert werden oder erwartet wird, dass diese in der Durchführung der Basispflegeleistungen von den Pflegefachpersonen oder Pflegehelferinnen durchgeführt werden. D.h., das SGB XI ist Ökonomisierung par excellence: es wird eine Basisleistung finanziert zu einem geringen Entgelt mit der explizit formulierten Erwartung, dass die Fachleistung mitgeleistet wird. In der stationären Langzeitpflege hat Kerstin Freund mal untersucht, dass 60% der Leistungen, die gemäß SGB XI erwartet werden, nicht von Pflegekassen bezahlt werden.

Das neue Personalbemessungsinstrument für stationäre Langzeitpflege setzt dann die Laisierung fort. Es wird ein Pflegebedürftigkeitsinstrument zugrunde gelegt, das keine Pflegebedarfe abbildet. Es werden mehr und mehr HelferInnen Einzug halten. Es wird nicht untersucht, welche Auswirkungen diese Fortschreibung auf Verschlechterung Pflegebedürftigkeit, Komplikationen, Einweisungen in Kliniken etc. hat.

Zum Schluss…

Es ist mir hier nur möglich, einen kleinen Ausschnitt der Ökonomisierung des Gesundheitssystems darzustellen. Aber mit dieser werden Anreize gesetzt, die nicht zwingend zum Wohle der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und aller im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen sind. Wir sollten uns auch die Frage stellen, wie gut sind wir im Vergleich mit anderen Ländern bezogen auf Gesundheitsoutcomes, Lebenserwartung, Entwicklung Pflegebedürftigkeit und ähnliches aufgestellt sind. Da wir relativ gut durch die erste Welle von Covid-19 gekommen sind, entsteht der trügerische Eindruck, dass unser „gutes“ Gesundheitssystem dafür verantwortlich sein könnte. Die Wahrheit ist aber, dass wir uns einen gesamtgesellschaftlichen Lock-Down geleistet haben, der verhinderte, dass auf einmal viele Menschen sehr krank wurden.

Covid-19 zeigte aber auch, dass unser Gesundheitssystem Schwächen hat. Lagerung von Schutzmaterialien wurden umgestellt auf On-Demand-Bestellungen, da Lagerhaltung im klassischen ökonomischen Denken der produzierenden Industrie als zu teuer betrachtet wird. Das Pflegepersonal wurde in allen Sektoren auf ein Mindestmaß zusammengeschrumpft, um nur noch aus Sicht der Leitungen erforderliche notwendige Maßnahmen auf Minimalniveau in „normalen Zeiten“ zu ermöglichen.

Und damit haben wir meiner Meinung nach ein weiteres Problem im Gesundheitssystem: viel zu häufig werden Modelle und Denkansätze aus der produzierenden Industrie und Wirtschaft auf das Gesundheitssystem übertragen. Es erscheint bereits als ein Fehler, von Gesundheitswirtschaft zu sprechen. Es benötigt neuer gesundheitsökonomischer Modelle, über die wir in Deutschland offensichtlich nicht verfügen und eines Denkens über eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung, die nur interdisziplinär erfolgen kann. Ein ökonomisiertes Gesundheitssystem verhindert vor allem auch eine interdisziplinäre Gesundheitsversorgung und stärkt die toxischen Hierarchien – zum Schaden der Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftigen.

Viele relevante Themen der Ökonomisierung des Gesundheitswesens konnte ich hier nicht ansprechen. Aber aus meiner Perspektive benötigt es aus den Berufen und deren Fachdisziplinen eines konzertierten wissenschaftlichen Ansatzes. Jede Diskussion, die zu Reformen und „neuen“ Denkansätzen zur gesundheitlichen Versorgung erfolgen, werden zumeist aus einem eindimensionalen und relativ veralteten Denkens des betriebswirtschaftlichen Erlöses gedacht und mit der Frage: „Wie viel kostet es?“ hinterlegt. Selten oder gar nicht wird gefragt: waren die bisherigen Reformen gesundheitsökonomisch erfolgreich? Waren sie für die Patienten und Patientinnen sinnvoll? Haben sie bezogen auf die umfassende gesundheitliche und sektorenübergreifende Versorgung überhaupt Kosten gespart? Welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen bezogen auf Gesundheit, Wohlbefinden, gesundheitliche Schäden, Verrentung, Entstehung Pflegebedürftigkeit, vorzeitiger Austritt aus Beruf, unnötiger Kosten wegen der Anreize im System etc. entstehen?

Prof. Dr. habil. Martina Hasseler

https://www.martina-hasseler.com
Dwarslooper@HasselerMartina

3760 € für 5 Minuten Vorhofflimmern

23. September 2020

Die Intensivstation ist eine der teuersten Abteilungen des Krankenhauses, ein Intensivbett kostet alleine zwischen 1100 und 1500 € pro Tag. Und wo viele Kosten entstehen, werden vom DRG-Katalog auch hohe Gelder vergütet. Ich will nicht zu sehr auf das hochkomplexe System aus Fallpauschalen, OPS-Prozeduren und PCCLs eingehen aber gerade hier zeigt sich wie krank das System ist und dass die Vergütung oft wenig mit tatsächlicher Erkrankungsschwere und wirklichem Behandlungsaufwand zu tun hat.
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Merci? – Nein, danke!

23. September 2020

Es ist 11:45 Uhr, ich komme zur Arbeit. Das erste was ich gesagt bekomme, wohlgemerkt ohne irgendeine Art von Übergabe, ist, dass ich für 25 Patienten das Mittagessen austeilen darf. Danach bin ich dafür zuständig, fünf Zimmer zu putzen, aufzufüllen und die Betten neu zu überziehen. Die Übergabe verpasse ich, weil vom Frühdienst Tätigkeiten liegengeblieben sind, die nicht bis zum Spätdienst unerledigt bleiben sollen. Egal, meine Aufgabe werden eh nur Hilfstätigkeiten wie die oben genannten und Vitalzeichen kontrollieren sein.
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